Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, erhält nur noch für drei Monate den Genesenen-Status. Das Bundesgesundheitsministerium bestätigte am Montag in Berlin, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) seine Richtlinien entsprechend geändert hat. Bislang wurde der Genesenen-Nachweis bis maximal sechs Monate nach der Infektion anerkannt.
Ein Sprecher des Gesundheitsressorts sagte dazu, die Neubewertung sei „aus wissenschaftlicher Sicht“ erfolgt. Er verwies auf Unterschiede zwischen der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante und der zuvor hauptsächlich verbreiteten Delta-Variante des Coronavirus. Der Sprecher bekräftigte auch, dass es jetzt im Kampf gegen die Pandemie darauf ankomme, „möglichst schnell möglichst viele Menschen zu impfen oder zu boostern“.
Positiver PCR-Test darf höchstens 90 Tage zurückliegen
Das RKI hatte zuvor auf seiner Internetseite neue fachliche Vorgaben für Covid-19-Genesenennachweise veröffentlicht. Demnach gilt nur noch als genesen, bei wem der letzte positive PCR-Test mindestens 28 und höchstens 90 Tage zurückliegt.
Rechtliche Grundlage ist die am 15. Januar in Kraft getretene Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die auf die RKI-Vorgaben verweist. Deren Umsetzung erfolgt durch Verordnungen der Länder.

