Aufgrund der Corona-Pandemie dürfen auch gesunde Männer im arbeitsfähigem Alter laut einer Gerichtsentscheidung nur unter besonderen Umständen nach Afghanistan abgeschoben werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg. Er gab damit der Klage eines abgelehnten Asylbewerbers bezüglich des geplanten Vollzugs seiner Abschiebung recht. Die Ablehnung seines Asylantrags sei jedoch korrekt; so die Richter.
Den Angaben zufolge dürfe auch ein arbeitsfähiger, alleinstehender und völlig gesunder erwachsener Mann derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, „weil es ihm dort angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen infolge der Covid-19-Pandemie voraussichtlich nicht gelingen wird, auf legalem Wege seine elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen“. Insofern gelte ein nationales Abschiebeverbot für das Land.
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Ausnahmen könne es nur „bei besonders begünstigenden Umständen“ geben, führten die Richter weiter aus. Dazu würden Fälle zählen, in denen sich abgelehnte Asylbewerber auf „ein übernahmebereites und tragfähiges familiäres oder soziales Netz stützen“ könnten, das ihre Grundversorgung garantiere. Ein aus dem westlichen Ausland zurückgekehrter alleinstehender Mann habe dagegen angesichts der Wirtschaftslage in Folge der Corona-Pandemie „keine realistische Aussicht“, auf dem Markt für Tagelöhner eine Arbeit zu finden.
