Damit die Bundeswehr extremistische Berufs- und Zeitsoldaten schneller loswerden kann, soll eine Gesetzesänderung kommen. Dann soll eine Entlassung künftig durch einen Verwaltungsakt ohne Durchführung eines zeitintensiven gerichtlichen Disziplinarverfahrens möglich sein, teilte das Verteidigungsministerium am Dienstag in Berlin mit.
„Die jüngsten Durchsuchungen und Festnahmen im Reichsbürger-Milieu zeigen, wie wichtig es ist, wachsam zu sein und konsequent mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vorzugehen“, teilte Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) mit.
Bisheriges Verfahren zur Entfernung von Extremisten wird beschleunigt
Der in ihre Ministerium erstellte Gesetzentwurf siehe einen eigenständigen Entlassungstatbestand der fehlenden Verfassungstreue vor. „Damit können Soldatinnen und Soldaten entlassen werden, wenn sich herausstellt, dass sie das Grundgesetz und unserer freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen“, so Lambrecht.
Es werde möglich, das bisherige langwierige Verfahren zur Entfernung von Extremisten aus dem Soldatenverhältnis deutlich zu beschleunigen - „natürlich unter Wahrung aller Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verfahrens“.


