Jetzt fliegen die Fetzen! Ein erbitterter Streit um Wahlumfragen vor der Bundestagswahl landet vor den Richtern. Der Vorwurf: indirekte Wahlmanipulation! Angeklagt: Bundeswahlleiter Georg Thiel. Gegen ihn ist das Umfrageinstitut Forsa vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden gezogen. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Freitag den Eingang eines entsprechenden Eilantrags und einer Klage. Demnach hatte der Bundeswahlleiter Forsa dazu aufgefordert, im Zusammenhang mit der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl in rund zwei Wochen keine Umfrageergebnisse mehr zu veröffentlichen, in die Briefwahlergebnisse mit einbezogen sind.
Nach einem Bericht des Business Insider vom Freitag ist der Bundeswahlleiter der Auffassung, dass die Praxis gegen das Bundeswahlgesetz verstößt. Im Gesetz heiße es: „Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.“
Forsa soll Briefwähler nicht mehr befragen – Umfrageinstitut wehrt sich
Thiel habe Forsa daher darauf hingewiesen, dass die Abfrage der Entscheidungen der Briefwähler nicht rechtens sei. In diesem Jahr werde bei einer Wahlbeteiligung von 70 bis 75 Prozent ein Rekordbriefwahlanteil von bis zu 57,2 Prozent prognostiziert.
Nach Angaben von Forsa-Geschäftsführer Manfred Güllner wurden offenbar mehrere Meinungsinstitute vom Bundeswahlleiter angeschrieben. Sie seien unter Androhung eines Bußgelds aufgefordert worden, die Angabe der Briefwähler zu unterlassen. „Würden wir die Entscheidungen der Briefwähler rauslassen, wäre das Umfrageergebnis schief, weil beispielsweise die Wähler der AfD häufiger an der Urne wählen“, sagte Güllner AFP.
AfD-Wahlergebnis überschätzt
So sei es bei vergangenen Landtagswahlen wie in Rheinland-Pfalz dazu gekommen, dass die AfD in dem am Wahlabend um 18.00 Uhr veröffentlichten Wahlergebnis zunächst überschätzt worden sei. Die Partei kam später nach Auszählung der Briefstimmzettel insgesamt auf weniger Prozente.



