Der Lokführerstreik bei der Deutschen Bahn ist mit juristischen Mitteln derzeit nicht zu stoppen. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Freitag in zweiter Instanz eine von der Bahn beantragte einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ab.
Die Deutsche Bahn prüft nun, ob sie die Lokführergewerkschaft GDL für die wiederholten Streiks auf Schadenersatz verklagt. Das sagte eine Sprecherin am Freitag in Frankfurt/Main.
Bahn wirft GDL „totale Kompromisslosigkeit“ vor
Bahn-Personalvorstand Martin Seiler sagte in einer Mitteilung: „Wir haben im Interesse unserer Kunden alles unternommen, damit die GDL ihre Blockade der Tarifverhandlungen aufgibt.“ Er äußerte die Sorge, dass die Tarifrunde der Tarifautonomie in Deutschland schaden könnte. „Statt zu verhandeln, versucht die GDL ein Tarif-Diktat durchzusetzen.“ Ihre totale Kompromisslosigkeit sei mit der Verantwortung von Tarifpartner nicht vereinbar.


