Familien mit Kindern bekommen in der Corona-Krise einen Bonus. Ab Montag erhalten die Eltern in Deutschland für jedes kindergeldberechtigte Kind einen 300-Euro-Aufschlag. Das Geld kommt aber nicht bei allen Eltern gleichermaßen an.
In zwei Raten wird der Bonus im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen. Die Bundesregierung will damit in der Corona-Krise die Kaufkraft stärken und die Konjunktur ankurbeln.
Die 300 Euro extra pro Kind werden bei der Einkommensteuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet. Das bedeutet: Nicht alle Eltern profitieren von der zusätzlichen Leistung gleichermaßen, erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Freuen können sich Eltern mit niedrigerem Einkommen: „Nicht verheiratete Eltern profitieren bis zu einem Einkommen von rund 33.900 Euro in voller Höhe vom Kinderbonus“, hat Rauhöft ausgerechnet. Verheiratete Eltern profitieren bis zu einer Einkommensgrenze von 67.800 Euro in voller Höhe.
Bei höheren Einkommen wirken Freibeträge entlastend
Verdienen Eltern mehr, bringen die Kinderfreibeträge über die Einkommensteuerveranlagung normalerweise mehr Entlastung als das im Laufe des Jahres gezahlte Kindergeld. Für 2020 bleibt es jedoch auch für diese Eltern meist beim Kindergeld einschließlich Kinderbonus.
„Erst ab einem Einkommen von mehr als 85.900 Euro wirken sich die Freibeträge für 2020 über das Kindergeld hinaus steuerentlastend aus“, sagt Rauhöft. Bei unverheirateten Eltern liegt diese Grenze bei 42.950 Euro.
Das bedeutet: „Ab diesem Einkommen wird der zunächst gezahlte Kinderbonus bei der Einkommensteuerklärung 2020 wieder komplett verrechnet“, erklärt Rauhöft. „Folglich kommt der vorgesehene Bonus nur Eltern mit geringen und mittleren Einkommen zugute.“
