Menschen, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich weiterhin telefonisch krankschreiben lassen - und zwar für bis zu sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden, wie es in einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Gesundheitswesen vom Donnerstag heißt.
Die Ärzte müssen sich dabei aber durch eine eingehende Befragung vom Zustand der Patienten überzeugen, wie es in dem Beschluss weiter heißt. Die telefonische Krankschreibung war im Zuge der Corona-Pandemie erstmals im vergangenen Jahr eingeführt und seither mehrfach verlängert worden.

