Grünes Licht für die Kindergrundsicherung! Das Familienministerium habe die Hinweise aus anderen Ressorts und der Bundesagentur für Arbeit bei den relevanten Punkten umgesetzt, heißt es. Jetzt kann sich das Kabinett mit dem Thema befassen.
Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Umgesetzt wurde es bisher noch nicht. Bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag sollen damit gebündelt werden. Mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher ihnen zustehende Gelder nicht abrufen.
Eigentlich sollte die vor allem zwischen Grünen und FDP umstrittene Kindergrundsicherung bereits vor eineinhalb Wochen im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Die Erwartung hatte zumindest Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geäußert. Auf die Tagesordnung kam sie dann aber doch nicht.
Die Frage war, wer Leistungen erhält und welche verrechnet werden sollen
Aus Kreisen des Familienministeriums hieß es damals, es hake noch beim sogenannten Kindergeld-Übertrag und dem Asylbewerber-Leistungsgesetz. Also Fragen danach, wer Leistungen erhält und wie diese mit der Kindergrundsicherung verrechnet werden oder nicht.
Die „Rheinische Post“ und weitere Medien berichteten nun, die Einigung sehe vor, dass ein in der Corona-Pandemie eingeführter Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfalle. „SPD und Grüne wollen bei Asylbewerbern dauerhaft 20 Euro mehr pro Kind und Monat zahlen. Das unterstütze ich nicht“, hatte Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner gesagt. „Die Regelsätze sind angemessen, und wir sollten gerade beim Asylbewerberleistungsgesetz keine falschen Signale senden“, fügte er hinzu.


