Wegen gestiegener Corona-Infektionszahlen gilt seit Mittwoch wieder ein Einreiseverbot für den Landkreis Vorpommern-Greifswald. Damit sind auch Ausflüge von Tagestouristen und Besuche von Zweitwohnungsbesitzern – ohne „triftigen Grund“ – untersagt, wie ein Kreissprecher am Mittwoch erklärte. Betroffen sind Deutschlands zweitgrößte Insel Usedom sowie das Stettiner Haff, wo traditionell viele Berliner, Brandenburger und Sachsen Feriensitze haben. Ein individuelles Interesse an freier Einreise müsse hinter dem öffentlichen Interesse, das regionale Gesundheitssystem funktionsfähig zu halten und die Neuinfektionen zu reduzieren, zurückstehen.
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Als „triftige Gründe“ zählen vor allem berufliche Tätigkeiten oder ein Besuch der Kernfamilie, heißt es in der Verfügung. Allein der Besuch in der Zweitwohnung sei kein „triftiger Grund.“ Um alles zu regeln, könnten die Zweitwohnungsbesitzer aber noch drei Tage kommen, also bis zum 17. April.
