Wer sich als Hartz-IV-Empfänger bei Ebay etwas dazu verdienen möchte, muss die Einnahmen dem Jobcenter melden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Oldenburg (AZ: S 34 AS 140/21 ER), auf die die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hinweist.
„Der monatliche Bagatellbetrag liegt bei zehn Euro“, sagt Volker Gerloff, Fachanwalt für Sozialrecht und DAV-Mitglied. Alles, was darüber gehe, rechneten die Behörden auf die Bezüge an.

