Krankschreibungen sind ab 1. Juni nicht mehr telefonisch möglich. Damit endet am Mittwoch eine Sonderregelung.
Wie die „Praxisnachrichten“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) berichten, läuft die entsprechende Corona-Sonderregelung aus. Danach hatten Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erhalten können.
Sonderregelung könnte bei hohen Corona-Zahlen wieder aktiviert werden
Die aktuelle Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie lasse es zu, dass die zeitlich befristete Sonderregelung ende, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) laut „Praxisnachrichten“ mit. Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten jedoch wieder an Fahrt gewinnen, könne die Sonderregelung für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktiviert werden, hieß es weiter.
Patienten müssen ab Mittwoch wieder in die Arztpraxis kommen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Das gelte auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes.
