Ab dem 1. März 2026 wird es bei Überweisungen genauer. Dann tritt die neue GwG-Meldeverordnung in Kraft. Für Bankkunden ändert sich offiziell nichts – doch im Alltag könnte es häufiger klingeln. Denn Banken müssen künftig Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche strukturierter, digital und nach einheitlichen Vorgaben an die Behörden übermitteln.
Mehr Prüfungen bei größeren Beträgen möglich
Was trocken klingt, kann ganz praktische Folgen haben. Wer größere Summen erhält, ungewöhnlich oft Bargeld einzahlt oder Geld ins Ausland überweist, muss womöglich häufiger erklären, woher das Geld stammt oder wofür es gedacht ist. Rechnungen, Verträge oder kurze schriftliche Erklärungen können dann plötzlich gefragt sein.
Die neue Verordnung verpflichtet Banken, Verdachtsmeldungen standardisiert und elektronisch an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu übermitteln. Die Meldungen müssen detaillierter und formalisierter aufgebaut sein als bisher. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schneller zu erkennen und besser auswerten zu können.
Schon heute sind Banken nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, auffällige Transaktionen zu prüfen. Neu ist vor allem die strengere, einheitliche Ausgestaltung der Meldungen.

Wenn eine Bank eine Verdachtsmeldung abgibt, darf sie den betroffenen Kunden darüber nicht informieren. Das ist gesetzlich geregelt. Allerdings kann die Bank im Vorfeld Nachfragen stellen, etwa zur Herkunft eines größeren Geldbetrags oder zum Zweck einer Überweisung. Bleiben Antworten aus, können Transaktionen verzögert oder Konten vorübergehend eingeschränkt werden.
So vermeiden Kunden Rückfragen bei Überweisungen
Für Privat- und Geschäftskunden gilt gleichermaßen: Es gibt keine eigene Meldepflicht. Die Verantwortung liegt bei den Banken. Trotzdem ist es sinnvoll, bestimmte Unterlagen griffbereit zu haben. Wer größere Beträge erhält – etwa durch einen Autoverkauf, eine Erbschaft oder eine selbstständige Tätigkeit – sollte Verträge, Rechnungen oder Verkaufsbelege aufbewahren.
Bei Auslandsüberweisungen empfiehlt sich ein klar formulierter Verwendungszweck. Scherzhafte Begriffe oder unklare Angaben können unnötige Nachfragen auslösen. Auch häufige oder besonders hohe Bareinzahlungen gelten als risikoreich und sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.


