Meldeverordnung

Nachfragen drohen: Welche Auswirkungen die neue Banken-Regel ab März hat

Ab dem 1. März müssen Banken Verdachtsmeldungen strenger und einheitlich übermitteln. Für Kunden kann das bedeuten, dass häufiger nachgehakt wird.

Author - Tobias Esters
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Überweisungen geraten ab März 2026 stärker in den Fokus der Banken.
Überweisungen geraten ab März 2026 stärker in den Fokus der Banken.Monika Skolimowska/dpa

Ab dem 1. März 2026 wird es bei Überweisungen genauer. Dann tritt die neue GwG-Meldeverordnung in Kraft. Für Bankkunden ändert sich offiziell nichts – doch im Alltag könnte es häufiger klingeln. Denn Banken müssen künftig Verdachtsmeldungen zu Geldwäsche strukturierter, digital und nach einheitlichen Vorgaben an die Behörden übermitteln.

Mehr Prüfungen bei größeren Beträgen möglich

Was trocken klingt, kann ganz praktische Folgen haben. Wer größere Summen erhält, ungewöhnlich oft Bargeld einzahlt oder Geld ins Ausland überweist, muss womöglich häufiger erklären, woher das Geld stammt oder wofür es gedacht ist. Rechnungen, Verträge oder kurze schriftliche Erklärungen können dann plötzlich gefragt sein.

Die neue Verordnung verpflichtet Banken, Verdachtsmeldungen standardisiert und elektronisch an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu übermitteln. Die Meldungen müssen detaillierter und formalisierter aufgebaut sein als bisher. Ziel ist es, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schneller zu erkennen und besser auswerten zu können.

Schon heute sind Banken nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, auffällige Transaktionen zu prüfen. Neu ist vor allem die strengere, einheitliche Ausgestaltung der Meldungen.

Banken stehen ab März 2026 stärker in der Pflicht: Verdachtsmeldungen müssen einheitlich und digital an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
Banken stehen ab März 2026 stärker in der Pflicht: Verdachtsmeldungen müssen einheitlich und digital an die zuständigen Behörden übermittelt werden.dpa/Arne Dedert

Wenn eine Bank eine Verdachtsmeldung abgibt, darf sie den betroffenen Kunden darüber nicht informieren. Das ist gesetzlich geregelt. Allerdings kann die Bank im Vorfeld Nachfragen stellen, etwa zur Herkunft eines größeren Geldbetrags oder zum Zweck einer Überweisung. Bleiben Antworten aus, können Transaktionen verzögert oder Konten vorübergehend eingeschränkt werden.

So vermeiden Kunden Rückfragen bei Überweisungen

Für Privat- und Geschäftskunden gilt gleichermaßen: Es gibt keine eigene Meldepflicht. Die Verantwortung liegt bei den Banken. Trotzdem ist es sinnvoll, bestimmte Unterlagen griffbereit zu haben. Wer größere Beträge erhält – etwa durch einen Autoverkauf, eine Erbschaft oder eine selbstständige Tätigkeit – sollte Verträge, Rechnungen oder Verkaufsbelege aufbewahren.

Bei Auslandsüberweisungen empfiehlt sich ein klar formulierter Verwendungszweck. Scherzhafte Begriffe oder unklare Angaben können unnötige Nachfragen auslösen. Auch häufige oder besonders hohe Bareinzahlungen gelten als risikoreich und sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.

Die Verordnung selbst unterscheidet nicht zwischen Privat- und Geschäftskunden. In der Praxis stehen Unternehmen allerdings häufiger im Fokus, da dort größere Geldströme und internationale Transaktionen üblicher sind.

Die Umsetzung wird durch die Finanzaufsicht sowie durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen überwacht. Ziel ist es, die Qualität und Schnelligkeit der Meldungen zu verbessern.