Die Mutter eines Opfers im Missbrauchskomplex Münster soll nach einem Urteil des Landgerichts wegen Beihilfe durch Unterlassung für sieben Jahre und neun Monate in Haft. Nach Überzeugung der Richter wusste die Mutter, dass ihr damaliger Lebensgefährte ihren Sohn schwer sexuell missbrauchte. Sie habe die Vergewaltigungen aber nicht verhindert, hieß es in der Urteilsverkündung am Mittwoch in Münster.
Die Anklage warf der 31-Jährigen vor, den schweren wiederholten sexuellen Missbrauch ihres heute elfjährigen Sohnes nicht verhindert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat zehn Jahre Haft gefordert; ihrer Ansicht nach hat der Prozess die Vorwürfe gegen die Deutsche zumindest in Teilen bestätigt. Dabei geht um den Tatvorwurf Beihilfe durch Unterlassen. Einer der zwei Verteidiger plädierte auf sechs Jahre Gefängnis, der andere sprach sich für eine milde Strafe aus.
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Die Frau hatte vor den Plädoyers überraschend noch ein Teilgeständnis abgelegt. Sie hatte am vorletzten Prozesstag eingeräumt, seit Oktober 2019 den Missbrauch für möglich gehalten zu haben. Sie sei aber nicht in der Lage gewesen, die Beziehung zu beenden. In ihrem letzten Wort äußerte die 31-Jährige ihr Bedauern. Zum Prozessbeginn Anfang August hatte sie die Vorwürfe noch bestritten.

Landgericht spricht Urteil gegen Mutter im Missbrauchskomplex Münster
Das Verfahren fand zum Großteil - um das Opfer zu schützen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. So sind bislang keine Details zum Lebenslauf der Mutter und zu der Beziehung zum Stiefvater ihres Kindes bekannt geworden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte ein Gutachter die 31-Jährige als voll schuldfähig eingeschätzt.
Der IT-Techniker und Stiefvater gilt als Drahtzieher in dem Komplex, der sich um Vergewaltigungen von Kindern in einer Gartenlaube in Münster und anderen Orten in Deutschland dreht. Der Mann wurde im Hauptprozess zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Bei der Urteilsbegründung Anfang Juli hatte das Landgericht nach mehr als 50 Verhandlungstagen von Taten gesprochen, die „Grenzen des Vorstellbaren bei weitem“ gesprengt hätten. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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