Er löschte seine eigene Familie aus und wird voraussichtlich nie wieder freikommen: Im Prozess um den Dreifachmord an einer Mutter und ihren beiden Kindern im niedersächsischen Bispingen ist der Angeklagte am Dienstag zu lebenslanger Haftstrafe sowie Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht in Lüneburg sah es nach Angaben einer Sprecherin als erwiesen an, dass der 35-Jährige die Taten im Mai vergangenen Jahres verübt hatte. Bei den drei Opfern handelte es sich um seine Lebensgefährtin und deren zwei Kinder.
Die Richter sprachen den Angeklagten des dreifachen Mordes schuldig, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern sowie Vergewaltigung. Er hatte seine Opfer erdrosselt, vorangegangen war ein Streit zwischen ihm und seiner Partnerin. Nach der Auseinandersetzung kehrte er nachts in deren Wohnung zurück, wo er die Frau und ihren vierjährigen Sohn tötete. Dann vergewaltigte und ermordete er die elfjährige Tochter.
Vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen
Das Gericht erkannte nach Angaben der Sprecherin außerdem auf die sogenannte besondere Schwere der Schuld, was eine theoretisch mögliche vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Zusätzlich wurde zudem eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Damit entsprach das Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte lediglich die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Frage gestellt. Der Angeklagte hatte sich im Verfahren nicht geäußert.




