Wer in der Stadt Everett einen Latte will, kann sich dafür leicht bekleidete Mädchen am Kaffeestand ansehen. Und das bleibt auch so. Ein Gericht hob eine Kleiderordnung der Stadt als verfassungswidrig auf. Die Firma Hillbilly Hotties (etwa: Heiße Hinterwälder), die mehrere der Kaffeebuden mit „Bikini-Baristas“ betreibt, siegte vor einem Bezirksgericht in Seattle (US-Bundesstaat Washington).
Rechtsstreit seit fünf Jahren
Schon vor fünf Jahren hatten die Chefin Jovanna Edge und sieben Angestellte geklagt, nachdem die Stadt ihnen und vergleichbaren Unternehmen eine weitgehende Bedeckung des Ober- und Unterleibs vorgeschrieben hatte. Ihre Mitarbeiterinnen dürften doch wohl tragen, was sie wollten.
Barista Hotties: Casey @ Hillbilly Hotties in Everett #geterrrdun pic.twitter.com/gjD94cOp
— Barista Hotties (@baristahotties) January 25, 2013
Richter Ricardo Martinez war der gleichen Auffassung und schrieb in seinem 19-seitigen Urteil, Everetts Kleiderordnung stünde den Gleichberechtigungsklauseln entgegen, wie sie in den Verfassungen der USA und des Bundesstaats stehen.
Die Verordnung von 2017 diskriminiere zumindest teilweise weibliche Mitarbeiter, zumal die Kleiderordnung erkennbar speziell gegen Bikini-Baristas gerichtet sei.
Es sei schwer vorstellbar, schrieb das Gericht, wie die Verordnung in der Praxis gleichermaßen auf Männer und Frauen angewandt werden könne, da sie Kleidung verbiete, die „typischerweise eher von Frauen als von Männern getragen wird“, einschließlich bauchfreier Shirt oder eben Bikinis.

