Der allseits bekannte „gelbe Schein“ wird abgeschafft. Ab Oktober 2021 wird die Papierform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Zuge der Digitalisierung zur „eAU“.
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Und diese elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll ab Oktober nächsten Jahres von den Arztpraxen direkt an die jeweilige Krankenkasse der Patienten übermittelt werden. Ursprünglich war geplant, die Ärzte bereits ab dem 1. Januar 2021 zur Anwendung der elektronischen Krankschreibung zu verpflichten, aber laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) traten Probleme bei der Bereitstellung der notwendigen Technik auf. Daneben führte auch die gegenwärtige hohe Belastung der Ärzteschaft durch die Corona-Krise zur Verschiebung der eAU-Einführung in den Herbst 2021.
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