Eine Beschwerde gegen das bundesweit erste Streckenradar bei Hannover vor dem Bundesverfassungsgericht ist gescheitert. Die Karlsruher Richter hätten die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte das niedersächsische Landesinnenministerium am Dienstag in Hannover mit. Der Beschluss sei ein weiterer Beleg dafür, dass die Erprobung der Anlage richtig gewesen sein. Alle rechtlichen Schritte gegen den Einsatz seien erfolglos geblieben.
Bereits im September hatte das Leipziger Bundesverwaltungsgericht den Betrieb abschließend gebilligt und damit einen juristischen Streit wegen datenschutzrechtlicher Bedenken beendet. Die Anlage auf der Bundesstraße 6 bei Laatzen ging daraufhin im Dezember in den Regelbetrieb über. Zuvor lief sie lediglich in einem Testmodus.
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Medienberichten zufolge wandte sich nach der Entscheidung aus dem vergangenen Jahr ein Rechtsanwalt aus Hannover mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Auch er argumentierte demnach, dass die Anlage persönliche Daten erhebe und in Grundrechte eingreife. Das sei auf dem Streckenabschnitt aber nicht notwendig, weil es dort keinen Unfallschwerpunkt gebe.
