Nach dem Tod eines Kleinkindes durch einen umstürzenden Baum muss sich am Montag ein Baumkontrolleur vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Bei dem Unglück wurden Mutter und Kind schwer verletzt, das Mädchen starb später in der Klinik. Eine ältere Tochter der Frau spielte in der Nähe und blieb körperlich unversehrt.
Der angeklagte Mann arbeitet seit dem Jahr 2006 für die Stadt Augsburg als Baumkontrolleur. Er hatte den betreffenden Baum 14 Monate vor dem Unglück untersucht und nichts ungewöhnliches festgestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, dass er bei dem schräg wachsenden Baum trotz Hinweisen auf einen Pilzbefall keine weitere Untersuchung veranlasst habe. Sonst hätte er erkennen können, dass die Standsicherheit des Ahorns nicht mehr gegeben sei.
Das Gericht hatte zuvor einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen den Mann erlassen. Die festgelegte Geldstrafe hätte der Kontrolleur nicht zahlen müssen, da diese zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Doch der beschuldigte Stadtmitarbeiter will dies nicht akzeptieren und hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, so dass nun erneut verhandelt wird.
Vor einer Woche war es in Würzburg zu einem tödlichen Baumsturz gekommen
Der Verteidiger des Kontrolleurs erklärte, dass es ein Gutachten gebe, wonach der Mitarbeiter ausreichende Maßnahmen ergriffen habe. Er habe den drohenden Baumsturz nicht erkennen können, erklärte der Anwalt.
Erst vor einer Woche war es auch in Würzburg zu einem tödlichen Baumsturz gekommen. Eine 59 Jahre alte Radfahrerin war von einer Buche getroffen worden und starb ebenfalls im Krankenhaus. Auch dort wird nun ermittelt.


