Sternhagelvoll auf dem E-Scooter unterwegs: das ist kein Klischee, sondern ein gefährliches Ärgernis, das immer häufiger in der Notaufnahme von Krankenhäusern endet. Die flotten Roller weisen ohnehin ein erhebliches Unfallrisiko auf, wer betrunken mit dem E-Scooter herumfährt, handelt fahrlässig.
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Darum kannte die Polizei auch kein Pardon, als sie im November 2021 einen 33-Jährigen im Hamburger Kneipenviertel Hamburger Berg aufgriff: Bei einer Alkoholmessung zeigte sich, dass der Fahrer 1,3 Promille im Blut hatte. Der Mann musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Doch dann flatterte ihm ein teurer Brief ins Haus: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn nach Informationen des NDR zu 1500 Euro verdonnert – 30 Tagessätze à 50 Euro, eine sehr moderate Summe: Der Tagessatz bemisst sich an dem Nettoverdienst. Die Staatsanwaltschaft hatte, ohne dies zu überprüfen, einen bescheidenen Monatsverdienst von 1500 Euro zugrunde gelegt, diesem entsprechen genau 30 Tagessätze à 50 Euro.
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Herr Müller legt Einspruch gegen Strafbescheid ein, dann sieht die Richterin, wer vor ihm steht
Da derartige Verstöße leider allzu häufig vorkommen, kann die Staatsanwaltschaft nicht in jedem Fall die Einkommensverhältnisse überprüfen und so entschied der Sachbearbeiter nach Augenschein: Der Rollerfahrer heißt Müller, ein Name wie tausend andere, also bekommt er einen Bescheid mit einem Standardsatz. Hätte Herr Müller die Strafe bezahlt, wäre die Sache aus der Welt gewesen. Doch Herr Müller ist bockig und legte Einspruch gegen den Bescheid ein.




