Teils extreme Wartezeiten, falsche Überweisungen, Technikprobleme – viele Postbank-Kunden brauchen seit Monaten Nerven wie Drahtseile, wenn es um die Erledigung ihrer Bankgeschäfte geht. Sogar das eigene Geld – das Guthaben auf dem Konto – wurde einigen, teilweise über Wochen, vorenthalten. Jetzt drohen dem Konzern Konsequenzen. Und DAS sind Ihre Rechte als Betroffene.
Massive organisatorische Mängel bei der Postbank im Umgang mit gepfändeten Konten hatte die Verbraucherzentrale NRW am 23. August diesen Jahres kritisiert und Aufsichtsbeschwerde bei der Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eingereicht. Die Bafin hat der Postbank nun eine öffentliche Rüge erteilt.
„Die Postbank muss die schwerwiegenden Missstände bei den Pfändungsschutzkonten unverzüglich und endgültig beheben und allen Betroffenen direkte Ansprechpartner nennen, die eine sofortige Freigabe der Kontoguthaben entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen veranlassen“, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die Rüge.
Postbank bringt Kunden in existenzielle Not
Auf Pfändungsschutzkonten können verschuldete Menschen ein bestimmtes Guthaben vor der Pfändung schützen. Dies soll sicherstellen, dass Geld für Daueraufträge wie Miete und Strom sowie für Lebensmittel oder Medikamente verfügbar ist.
Und genau da hakte es zuletzt massiv. Nun sollen persönliche Ansprechpartner das Problem schnell lösen. „Diese müssen dann auch für eine unbürokratische und schnelle Abwicklung der Schadensersatzansprüche zur Verfügung stehen – ohne Hürden wie eine Telefonbanking-PIN. Die Abwicklung muss für die Kontoinhaber so schnell, einfach und umfassend wie möglich umgesetzt werden“, nennt der Experte wichtige Details für Postbank-Kunden.

Immerhin: Das Vorgehen der Postbank hat Kunden unmittelbar in existenzielle Not gebracht, wie die vielen Beschwerden bei der Verbraucherzentrale NRW zeigen. Es geht nicht nur um „zeitweise technische Störungen“ oder „bedauerliche Einschränkungen im Kundenservice“, sondern offenbar um systematisch-strukturelle Mängel in der Geschäftsorganisation. Kontoinhabern wird – oft über mehrere Wochen – das Kontoguthaben vorenthalten. Und das bei einer großen deutschen Bank, der sehr viele Menschen jeden Monat ihr gesamtes Einkommen anvertrauen.
Nun also die Bafin-Rüge. Man habe die Bank aufgefordert, „die Einschränkungen im Kundenservice schnellstmöglich abzustellen“ – und drohe Konsequenzen an, heißt es.
So reagiert die Postbank auf Bafin-Rüge
Immerhin gibt es die Probleme nicht erst seit kurzem. Schon rund um den Jahreswechsel 2022/2023 kam es laut Bafin zu Beeinträchtigungen. Hintergrund ist eine IT-Umstellung, bei der seit Ostern 2022 zwölf Millionen Kundinnen und Kunden der Postbank und sieben Millionen Deutsche-Bank-Kunden in Deutschland auf einer gemeinsamen Plattform zusammengeführt werden sollen.
Richtig Stress gab es dann rund um den Jahreswechsel mit der zweiten Welle der Datenübertragung. Mitte des Jahres hieß es seitens der Bank, der Prozess wäre abgeschlossen. Nur die Probleme der Kunden, die blieben! Nun muss der Konzern nach der Bafin-Rüge handeln – oder riskiert empfindliche Strafen.




