Norbert S. (73) spricht von Sterbehilfe, das Gericht von Mord – und schickt ihn lebenslang hinter Gitter.
Lebenslang. Zwei Worte, die einschlagen wie ein Vorschlaghammer. Genau so einer war es, mit dem ein 73-Jähriger im brandenburgischen Trebbin seine Frau erschlug. Es war ein Schlosserhammer, ein Kilogramm schwer.
Die Tat: grausam. Die Begründung: Liebe.
Rentner Norbert S. bekommt für Mord an Ehefrau lebenslänglich
Norbert S. behauptete, er habe seine Frau Anneliese (74) von ihrem Leiden erlösen wollen – sie habe an unheilbarer Leukämie gelitten. Das Gericht hat ihm nicht geglaubt.
Die Kammer am Landgericht Potsdam sprach den Rentner jetzt wegen Mordes schuldig. Lebenslange Haft. Kein Zweifel, keine Milde, kein Verständnis. Denn: Die Richter fanden keine Belege für ein Einverständnis des Opfers. Im Gegenteil.
Todeshammer in Trebbin: Ehefrau wollte laut Zeugen nicht sterben
Zwar hatte Norbert S. eingeräumt, seine Frau mit mehreren Hammerschlägen auf den Kopf getötet zu haben. Doch seine Version einer einvernehmlichen Sterbehilfe ließ das Gericht nicht gelten. Anneliese – so sagten Zeugen – sei lebensfroh gewesen. Keine Abschiedsbriefe, keine Vorbereitungen, kein Hinweis auf einen geplanten gemeinsamen Suizid.
Der Angeklagte, selbst gesundheitlich angeschlagen, schilderte vor Gericht eine 50 Jahre währende Ehe. Norbert S. sprach von einer tiefen Verbindung, einem gemeinsamen Entschluss, „dem jeweils anderen auf die andere Seite zu helfen“. Und doch: Was er als Akt der Liebe beschrieb, wertete das Gericht als brutalen Mord. Ohne Rücksprache. Ohne Zustimmung. Ohne Gnade.
Gericht sendet deutliches Signal: Mord statt Sterbehilfe
Nach der Tat wollte sich der 73-Jährige das Leben nehmen – mit Schnaps. Der Versuch misslang. Jetzt wird Norbert S. seine verbleibenden Jahre wohl im Gefängnis verbringen. Das Urteil ist rechtskräftig – und ein deutliches Signal: Wer tötet, kann sich nicht hinter der Idee der Sterbehilfe verstecken.



