Schmutzig ist es sowieso schon lange. Herthas gefeuerter Manager Fredi Bobic klagt gegen seine Kündigung im Januar bei Hertha BSC. Erst vor dem Arbeitsgericht, dann auch noch beim Landgericht. Der erste Termin sollte eigentlich am Donnerstag stattfinden, aber platzte mit Pauken und Trompeten. Herthas Anwälte zogen einen Joker und stellten einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Richter.
Richter Dr. Tobias Oelsner beschäftigte sich seit Monaten um ein sogenanntes Urkundeverfahren vor dem Landgericht gegen Hertha BSC, welches die Anwälte von Bobic veranlasst hatten. Dieses solle dazu dienen, dass sich Bobic' eine Abfindung (es wären rund 3,5 Millionen Euro) nach seiner Kündigung durch einen Vollstreckungstitel sichert, bevor es zum Termin vor dem Arbeitsgericht im Februar 2024 kommt. Doch das passiert jetzt erstmal nicht.
Befangenheitsantrag gegen Richter
Herthas Anwälte stellten eine Befangenheitsantrag gegen den Richter. Ein solcher Antrag kann gestellt werden, wenn ein Grund vorliegt, der Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters rechtfertigt. Ein neuer Termin wurde noch nicht angesetzt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Aber aufgeschoben ist (noch) nicht aufgehoben.


