Der rot-rot-grüne Senat startet einen erneuten Versuch, die Mieten zu deckeln. Über eine Bundesratsinitiative will die Stadtregierung erreichen, dass der Bund den Ländern per sogenannter Öffnungsklausel ermöglicht, den Mietanstieg zu stoppen. Ein entsprechender Vorschlag soll auf der Senatssitzung am Dienstag beschlossen werden. Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil vom 25. März 2021 entschieden, dass Regelungen zur Miethöhe von nicht gefördertem Wohnraum in die Zuständigkeit des Bundes fallen - und den Berliner Mietendeckel damit für nichtig erklärt.
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Mit dem Vorstoß über den Bundesrat soll die Bundesregierung nun aufgerufen werden, einen „Gesetzentwurf zur Schaffung einer Länderöffnungsklausel vorzulegen“, die es ermöglicht, durch Landesrecht von den Regelungen des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf angespannten Wohnungsmärkten abzuweichen, wie es in der Beschlussvorlage heißt.
Wirksame Mietbegrenzung nötig
Die mietpreisrechtlichen Regelungen im BGB trügen den unterschiedlichen Situationen auf den lokalen Wohnungsmärkten nicht ausreichend Rechnung. Die Mietpreisbremse und die Verringerung des Mieterhöhungsspielraums von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren hätten die Situation auf angespannten Wohnungsmärkten „nicht oder nur leicht verbessert“. In vielen dieser Gebiete gingen die vorhandenen Instrumente nicht weit genug, um eine wirksame Mietpreisbegrenzung zu erreichen.
Das soziale Mietrecht müsse aber „auf allen Wohnungsmärkten die Mieterinnen und Mieter wirksam vor Verdrängung aufgrund steigender Mieten schützen und die Mieten nachhaltig leistbar halten“. Deswegen sei es nötig, „dass durch Bundesrecht eine Ermächtigung eingeführt wird, die es den Ländern erlaubt, von den mietpreisrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs umfassend abzuweichen, wenn die Wohnungsmarktlage in einzelnen Gebieten“ dies erfordere, heißt es weiter. Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat mit Beschluss vom 3. Juni 2021 aufgefordert, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu starten.
