Seit Mittwoch, 5. Mai, dürfen komplett geimpfte Tagestouristen und auch Besitzer von Zweitwohnsitzen wieder nach Mecklenburg Vorpommern einreisen. Ihre ungeimpften Kinder müssen Familien aber zu Hause lassen.
Pech gehabt, Kinder! Zu früh gefreut, Familien! Wer demnächst an die See wollte und schon zweimal geimpft ist, guckt trotzdem in die Röhre, wenn er Kinder hat. MV-Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) stellt laut einem Bericht der Ostseezeitung knallhart klar: Ins gestrenge Bundesland Mecklenburg-Vorpommern darf derzeit nur einreisen, wer zweifach gegen Corona geimpft ist, oder nach einer überstandenen Infektion die erste Dosis verabreicht bekommen hat.
Weil es für unter 16-Jährige aber noch gar keine Impfung gibt, ist Buddeln am Strand für die Lütten auf längere Sicht unmöglich.
Kinder müssen zu Hause bleiben, dürfen nicht nach MV
Dies bekamen laut Ostseezeitung der Pankower Peter K. und seine Frau zu spüren. Beide sind bereits einmal geimpft und erhalten bald ihre zweite Spritze, schreibt die Zeitung. Wann die beiden wieder in ihre Stralsunder Zweitwohnung dürfen, ist dennoch unklar. Denn aktuell müssten sie ihre minderjährige Tochter zu Hause lassen. „Wir sind Opfer des mecklenburgischen Zweitwohnungsdesasters“, sagt der 52-Jährige der Ostseezeitung.
Besonders irrwitzig: Pankow hatte zuletzt eine niedrigere Inzidenz als Vorpommern-Rügen mit 66,8. „Man fühlt sich unerwünscht“, sagte der Pankower der Zeitung und hofft, dass die Regelung noch einmal überdacht wird.
Schleswig-Holstein öffnet Gastro und Hotels
Schleswig-Holstein will bei stabiler Infektionslage ab übernächster Woche flächendeckend wieder touristische Aufenthalte und Restaurantbesuche erlauben. Das sagte Regierungschef Daniel Günther (CDU) am Mittwoch in Kiel nach Beratungen innerhalb der Landesregierung. Demnach wird eine entsprechende Verordnung zum 17. Mai in Kraft gesetzt, sofern die Inzidenz im Land weiter stabil bleibt oder sinkt. Bedingung für die Öffnung von Hotels, Campingplätzen und Lokalen sind strenge Test- und Schutzkonzepte.
Nach Angaben der Landesregierung müssen Übernachtungsgäste unter anderem bei der Anreise einen negativen Coronatest vorlegen und diesen regelmäßig alle 48 Stunden wiederholen, sofern sie nicht bereits geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt für den Besuch von Gaststätten, die mit entsprechenden Hygienekonzepten auch innen öffnen dürfen. Die üblichen Kontaktregeln gelten ebenfalls.
Kontaktregeln lockern
Damit weitet Schleswig-Holstein Regelungen aus, die bereits in einigen ausgesuchten Modellregionen etwa in Kreis Nordfriesland erprobt werden. Die Projekte liefen „ausgesprochen erfolgreich“, sagte Günther. Die Inzidenzwerte seien nicht gestiegen, sondern weiter gesunken. Die Öffnungen hätten die Corona-Pandemie nicht angefacht. Sie könnten daher ausgeweitet werden. Sollte ein Kreis einen Inzidenzwert von 100 erreichen, werden sie aber gestoppt.

