Nacktbilder sind leider nicht nur Erwachsenensache! Auch in Berlin passiert es bedauerlicherweise immer wieder, dass Kids mangels Aufklärung eigene Nacktbilder auf Social Media und Co verschicken. Deshalb richtet das Bundeskriminalamt sich jetzt mit seiner Warnung ganz gezielt an die junge Bevölkerung.
Kampagne „Don’t send it“
Mit der neuen Kampagne #dontsendit warnt das Bundeskriminalamt Kinder und Jugendliche davor, eigene Nacktbilder über Messengerdienste oder soziale Netzwerke zu verschicken. Dies könne unter anderem ernste strafrechtliche Folgen haben, teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag in Berlin mit.
„Dieses Phänomen spielt im Deliktsbereich der kinder- und jugendpornografischen Inhalte eine große Rolle“, erläuterte das Ministerium. Mehr als 40 Prozent der Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik 2022 seien jünger als 18 Jahre gewesen. „Don’t send it“ heißt übersetzt „Verschicke es nicht“.
„Das Versenden von Nacktaufnahmen ist keineswegs ein Schulhofspaß, sondern kann schlimme Folgen haben“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Vielen Kindern und Jugendlichen sei nicht bewusst, welche Gefahren damit einhergingen. „Seit Jahren steigen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst“, sagte Faeser. „Diese Entwicklung müssen wir durch Sensibilisierung und Prävention stoppen.“
Warnung vor Kinderpornografie
Experten warnten davor, dass solche Aufnahmen beispielsweise von anderen Menschen weitergeleitet und veröffentlicht werden. Neben der eigenen Familie könnten Freunde, Nachbarn, Lehrkräfte oder künftige Arbeitgeber die Bilder finden. „Das kann zu Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, Verunglimpfungen in den sozialen Medien oder anderen Folgen führen.“
Wenn Kinder unter 14 Jahre Nacktbilder oder -videos von sich machen, dann sind dies kinderpornografische Inhalte, wie das Ministerium erläuterte. Wer solche Aufnahmen herstellt, versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich strafbar! „Seit dem Sommer 2021 handelt es sich dabei um ein Verbrechen.“ Auch jugendpornografische Fotos von Jugendlichen im Alter von unter 18 und mindestens 14 Jahren können strafrechtliche Folgen haben.


