Der ertappte Dieb zückte im Gerangel um Beute im Wert von gerade einmal 28 Euro und 35 Cent brutal ein Messer: Kenneth S. (22) brachte beinahe einen Ladendetektiv (55) um.
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Neun Dosen Monster Energy und ein Portemonnaie hatte er in einem Kaufhaus heimlich in seinen Rucksack gesteckt. Geringe Beute, nun aber droht lebenslange Haft: Wegen versuchten Mordes steht S. vor dem Landgericht.
Kenneth S. zur Richterin: „Ich war draußen unterwegs, bin dann durstig geworden und in den Laden gegangen.“ Als er mit den Dosen verschwinden wollte, habe ihn im Türbereich ein Mann von hinten gepackt – „ich habe einen Schrecken bekommen“.
Der Dieb wollte Monster-Drinks klauen
Es war 12.42 Uhr, als Kenneth S. am 28. März in einem Kaufhaus in der Wilmersdorfer Straße (Charlottenburg) Monster-Drinks klauen wollte. Der Dieb: „Ich sah mich um, hockte mich hin und steckte sie in den Rucksack.“ Zuvor hatte er ein Portemonnaie eingesteckt. Die Richterin: „Sie hatten doch gar kein Geld.“ Der Angeklagte zuckte mit der Schulter.
Ladendetektiv A. aber hatte den blonden Langfinger im Blick: „Erst das Portemonnaie, dann an den Kassen an der einen Seite die Dosen, dann ging er an den Kassen am entgegengesetzten Ausgang vorbei.“ Der aufmerksame Detektiv sprach den Dieb an: „Ich zeigte auch meinen Ausweis.“
Der Ertappte soll laut und aggressiv geworden sein. „Lass mich in Ruhe“, habe er gebrüllt. Ein Gezerre um die Beute. S. soll gedroht haben: „Ich steche dich ab!“ Als A. den Rucksack an sich bringen konnte, wollte er zurück in die Filiale. Der Ladendetektiv: „Ich bekam Angst.“ S. soll ihn verfolgt und mit einem Messer angegriffen haben.
Zweimal wurde der Ladendetektiv getroffen – ein Stich in den Rückenbereich, einer in den Unterbauch
Mehrere Stichbewegungen sollen Zeugen noch beobachtet haben. Zweimal wurde der Ladendetektiv getroffen – ein Stich ging in den Rückenbereich, einer in den Unterbauch. A. musste notoperiert werden.
Der Messer-Mann zur Richterin: „Ich bereue heute alles.“ Die Stiche gestand er, doch seine Version: „Er stürzte auf mich zu und nicht ich auf ihn, da bin ich mir sicher.“ Er will auch nicht mit „abstechen“ gedroht haben: „habe ich nicht gesagt“.
Die Richterin: „Warum hatten Sie überhaupt ein Messer in der Tasche? Der Angeklagte: „Ist eine schlechte Angewohnheit – zur Verteidigung.“
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