Wer Mietschulden hat und sich selbst vor Obdachlosigkeit schützen will, darf nicht lange warten. Was passiert, wenn Betroffene zögern oder Hilfe der Behörden ablehnen, zeigt ein Mieterschicksal aus Mitte. Öffentlich gemacht wurde es von Ephraim Gothe (SPD), Baustadtrat des Bezirks.
Ein Mietschuldner, dem schon die Wohnungsräumung bevorstand, meldete sich im November 2019 beim Sozialamt Mitte. Er forderte, dass seine Wohnung beschlagnahmt und der Vermieter enteignet wird. So wollte sich der Mieter vor der Obdachlosigkeit schützen. Das Sozialamt bot Hilfe an, stellte aber fest, dass der Betroffene sein Problem jahrelang vor sich hergeschoben hatte.

Er war gar nicht offiziell Mieter der Wohnung, hatte jahrelang keine Miete gezahlt und auch die Kostenübernahme beim Jobcenter nicht beantragt. Deshalb hatte der Vermieter ein rechtskräftiges Räumungsurteil erwirkt. Das Amt sorgte für einen Aufschub der Räumung, redete mit der Gerichtsvollzieherin und verhandelte mit dem Eigentümer über eine Ersatzwohnung. Ergebnis: Der Mieter hätte tatsächlich eine andere Wohnung im selben Haus haben können. Auch die Kostenübernahme durchs Jobcenter wurde geregelt.
