Seit vergangenem Wochenende sucht die Berliner Polizei einen Mann. Einen Straftäter, der aus dem offenen Vollzug der Haftanstalt Hakenfelde geflohen ist. Doch der 41-Jährige ist offenbar nicht irgend ein kleiner Gauner, der fünf Wochen vor Ende seiner Haftzeit einfach mal stiften ging. Denn jetzt kommt heraus: Der Mann hatte nicht nur Kontakte zum organisiertem Verbrechen. Es gab auch Hinweise, dass der Geflüchtete Beziehungen zum Salafismus oder zum radikalen Islamismus gehabt hätte.
Das teilte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses, sie nahm dabei Bezug auf eine Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der kriminellen Entwicklung des Mannes und zu seinen Beziehungen zum organisiertem Verbrechen könne sie eine Gefährdung der Bevölkerung nicht ausschließen, räumte die Linken-Politikerin ein. „Das ist ein ganz missliches Vorkommnis“, sagte Kreck.
Der 41-jährige Straftäter war in der Nacht zum Sonntag aus dem offenen Vollzug in Berlin-Spandau verschwunden. Nach Justizangaben war er in Vorbereitung auf seine geplante Entlassung aus dem Gefängnis am 13. September in den offenen Vollzug verlegt worden. Rund fünf Wochen später wäre der Mann regulär entlassen worden. Der Mann verbüßte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Drogenhandels, räuberischer Erpressung und unerlaubten Führens von Schusswaffen.

Mann flieht aus Knast: Senatorin kann Gefährdung der Bevölkerung nicht ausschließen
Und der Mann hatte offenbar nicht nur Kontakte zur Unterwelt. Während er in Haft war, gab es nach Angaben der Senatorin zwischenzeitlich Hinweise, dass der Straftäter Bezüge zum Salafismus oder radikalen Islamismus haben könnte. Dies sei mehrfach thematisiert worden. Psychologen hätten diese Einschätzung Ende 2021 nicht geteilt. Auch eine Anfrage beim Verfassungsschutz habe im August 2022 ergeben, dass solche Erkenntnisse nicht vorlägen. In der JVA Plötzensee habe sich der Mann unauffällig verhalten. Daher sei schließlich die Verlegung in den offenen Vollzug beschlossen worden.
Zuletzt war der Straftäter laut Kreck am Samstagabend gegen 20.10 Uhr gesehen worden. Bei einer Zählung am Sonntag gegen 0.35 Uhr sei sein Fehlen bemerkt worden. „Gesicherte Aussagen zu den Umständen der Entweichung können nicht getroffen werden“, sagt die Senatorin. Sie verwies darauf, dass der offene Vollzug nicht gesichert sei wie geschlossene Haftanstalten. Dies sei gesetzlich nicht vorgesehen.
