Klima-Kleber geben sich im Amtsgericht die Klinke in die Hand: Während Kevin H. (31) für vier Monate in den Knast soll, kam Dieter R. (65) mit 150 Euro Geldbuße davon.
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Schock im Saal 1101 für Informatiker H.: „Bewährung kommt nicht in Betracht.“ Um vier Aktionen zwischen 29. Juni und 31. Oktober ging es – zweimal festgeklebt auf einer Straße und Stau verursacht, einmal ans Geländer einer Schilderbrücke gekettet, einmal falschen Feueralarm ausgelöst in einem Bundestags-Bürogebäude. Es ging nun um Nötigung, Widerstand und Missbrauch von Notrufen.
Die Richterin: Straßenblockaden sind „keine tolerierbaren Mittel“
Die Richterin: „Straßenblockaden sind Nötigung.“ Verwerflich sei es, Stau zu verursachen, um für das eigene Ziel möglichst große Aufmerksamkeit zu bekommen. Die Versammlungsfreiheit gebe kein Recht, Autofahrer zu instrumentalisieren.
Als der in Cottbus aufgewachsene H. am 11. Oktober im Paul-Löbe-Haus am Rande einer SPD-Veranstaltung (Thema: Umweltkriminalität) die Scheibe eines Brandmelders einschlug, war er bereits nach früheren Aktionen der Klima-Gruppe Letzte Generation rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt.
Klima-Kleber Kevin H. hat keine positive Sozialprognose
Die Richterin: „Trotz der Strafe und weiterer Verfahren änderte sich sein Verhalten nicht.“ Es sei „kein Sinneswandel“ erkennbar, keine positive Sozialprognose aus ihrer Sicht. So sei keine Bewährungsstrafe drin.
Damit wurde in Berlin zum zweiten Mal auf Knast gegen einen Klimaaktivisten entschieden. Im April bekam Maja W. (24) vier Monate Haft.
H. saß im dunklen Anzug und mit Sonnenbrille vor der Richterin. Aktionen gab er pauschal zu: „Es braucht den zivilen Ungehorsam. Die Gründe, die Klimakatastrophe, sind offensichtlich.“ Sein Anwalt: „Er ist nicht krawalltouristisch unterwegs.“ Und der falsche Feueralarm sei Symbolik: „Ist Zeit, Alarm zu schlagen.“
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