Die Berliner Staatsanwaltschaft hat inzwischen 1100 Verfahren (Stand 6. Januar) zu den anhaltenden Aktionen von Klima-Demonstranten auf den Tisch bekommen. Das teilte die Senatsjustizverwaltung auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. In 399 Fällen seien Verfahren verbunden worden, weil es sich um mehrere Vorwürfe gegen dieselbe Person handele. Offen sind nach den Angaben derzeit 164 Verfahren. 130 Fälle seien eingestellt worden, etwa weil Beweise nicht ausreichen.
Bisher hat das Amtsgericht Tiergarten laut Justizverwaltung in 25 Fällen Demonstranten verurteilt, in der Regel wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. 12 Entscheidungen seien rechtskräftig, hieß es. In 78 Fällen habe das Gericht Fälle miteinander verbunden.
Klima-Kleber: Meist beantragt die Staatsanwaltschaft Strafbefehle
Die Staatsanwaltschaft beantragt meist eine Ahndung der Taten durch einen Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung. Bislang sei dies in 397 Fällen so gewesen, hieß es von der Justizverwaltung. Anklagen wurden demnach lediglich in 4 Fällen erhoben.
Wird gegen zunächst erlassene Strafbefehle Einspruch eingelegt, kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das ist seit einigen Wochen regelmäßig der Fall.
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