Wenn zu Beginn des Schuljahres neue Hefte, Stifte, Sportsachen, Ranzen und Zeichenmaterial gekauft werden müssen, sprengt dies in vielen Familien das Budget. Auch Gelder für Klassenfahrten, Ausflüge, der Beitrag für die Klassenkasse werden fällig. Dabei machen auch bei Schulmaterial die Preissteigerungen nicht Halt. Laut dem Statistischen Bundesamt sind etwa Preise für Hefte um 13,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Für Familien mit wenig Einkommen ist das alles zusätzlich zum normalen Alltag schwer zu stemmen. Dabei gibt es Hilfen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung (BuT).
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Für den persönlichen Schulbedarf bekommt ein Kind daraus 156 Euro im Schuljahr. Davon etwa 100 Euro im ersten Halbjahr, 50 im zweiten. 15 Euro gibt es noch einmal monatlich für Sport- oder Musikkurse. Auch Zuschüsse zu Fahrten werden übernommen. Doch viele Familien machen gar keinen Gebrauch von dem Angebot. Viele Eltern wüssten gar nicht, dass sie Anspruch auf Hilfen für ihre Kinder hätten, sagen die Mitarbeiter einer BuT-Beratungsstelle.
„Wir hören oft, dass die Summe von 100 Euro zu klein ist“, sagt Olivia Kaut, Projektleiterin der BuT-Beratungsstelle in Berlin. „Die meisten Eltern sind aber dennoch froh um jede Hilfe – viele wussten gar nichts vom BuT, bevor sie auf uns aufmerksam geworden sind.“
Nur 30 Prozent der Berechtigten nutzen das Teilhabepaket
Besonders jetzt zum Schuljahresbeginn versucht das Team der Berliner Beratungsstelle daher möglichst viele Familien zu erreichen und sie zu den Leistungen zu beraten. Sie sind derzeit auf Veranstaltungen in Jobcentern, Familienzentren und auf Stadtteilfesten präsent und klären in den sozialen Medien über das BuT auf. Und das jeweils möglichst barrierefrei und nicht nur auf Deutsch und Türkisch, sondern auch auf Arabisch, Russisch und Englisch.
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Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung gibt es bereits seit 2011. „Allerdings wird das Angebot nur von weniger als 30 Prozent der Anspruchsberechtigten genutzt“, sagt Julius Bertram, Innitiator der BuT-Beratungsstelle. „Warum das so ist? Familien wissen oft generell nicht von dem Angebot oder dass sie leistungsberechtigt sind“, so Bertram. „Zudem ist das gesamte Konstrukt sehr bürokratisch und komplex, die Leistungen kommen aus unterschiedlichen Töpfen, müssen einzeln und oft auf diverse Arten und an unterschiedlichen Stellen beantragt werden.“ Hinzu kommt: Es ist Ländersache, somit gelten nicht immer die gleichen Regeln.
Berliner Senat finanziert Beratung
In Berlin gibt es die Beratungsstelle zum Bildungs- und Teilhabepaket seit Januar. Träger ist die gemeinnützige Organisation Librileo. Mittlerweile wird die BuT-Beratung in Berlin vom Senat finanziert. Auf der Website www.but-beratung.de können Familien Infos erhalten und sich in ein Kontaktformular eintragen. Sie werden dann in ihrer gewünschten Sprache angerufen.
Für die Hilfen berechtigt sind Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen.
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