Ein Pankower Geschwisterpaar, vertreten von seinen Eltern, hat vor dem Verwaltungsgericht erzwungen, dass es ganz normalen Grundschulunterricht bekommt. Das gilt zwar nur für diese beiden Kinder, dürfte den Senat aber in Zugzwang bringen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern nicht erst nach den Sommerferien Präsenzunterricht anzubieten.
An der Schule der Geschwister wird gemäß der „Schul-Hygiene-Covid-19-Verordnung“ Wechselunterricht mit halber Klassenstärke angeboten. Dagegen zogen die Kinder – ein Junge und ein Mädchen, vertreten von ihren Eltern – als Antragsteller vor Gericht. Sie sähen sich in ihren Grundrechten verletzt. Die 3. Kammer des Gerichts gab den Eilanträgen statt. Die Kinder könnten eine Vollbeschulung unter Beachtung der im Übrigen geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen beanspruchen, teilte das Gericht mit.
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Berlin habe zwar bislang mit Erfolg dem Anspruch auf uneingeschränkte Beschulung entgegengehalten, dass die Regelungen zum Infektionsschutz Vorrang hätten. Der Spielraum bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen sei im Verlauf der Pandemie aber geringer geworden: Beispielsweise wegen besonders schwerer Grundrechtsbelastungen, wegen fortschreitenden Impfung der Bevölkerung und der geschaffenen Testmöglichkeiten.
Laut Bundes-Infektionsschutzgesetz dürfe Präsenzunterricht nur in Form von Wechselunterricht angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite. Überschreite die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen die 165, sei ein Präsenzunterricht untersagt.
Pauschal Wechselunterricht – das geht nicht mehr
Das Land Berlin habe dagegen pauschal Wechselunterricht an Grundschulen verordnet, ohne ihn an Inzidenzzahlen zu koppeln, die mittlerweile unter den Werten des Bundesgesetzes liegen, sagte Gerichtssprecherin Dr. Johanna Kujath dem Berliner KURIER. Damit habe das Land seinen „Einschätzungsspielraum“ überschritten.
Die Beschränkung des Unterrichts auf das Wechselmodell diene zwar dem legitimen Zweck, die Infektionen einzudämmen. Das Land habe jedoch angesichts der rückläufigen Infektionszahlen nicht hinreichend dargelegt, dass die Beschränkung des Schulunterrichts erforderlich sei, diesen Zweck zu erreichen. Die gegenüber Erwachsenen höheren Inzidenz-Werte in der Schülerschaft rechtfertigten die pauschale Anwendung des Wechselmodells nicht.
