Das Personal der BVG muss offenbar keine FFP2-Masken während der Arbeit tragen. Dies geht aus einem Bericht des Tagesspiegel hervor. Demnach seien Mitarbeiter in U-Bahnen und Bussen von der neuen FFP2-Maskenpflicht, die der Senat beschlossen hatte, ausgenommen. Der Grund ist offenbar das Arbeitsschutzgesetz, das eine bestimmte Tragedauer vorsieht. Den Mitarbeitern stehe zudem nach Maßgabe der gesetzlichen Unfallversicherung „nach dem Tragen eine ebenfalls geregelte Erholungszeit“ zu, heißt es.
Fahrgäste verärgert
FFP2-Maskenpflicht gilt nicht für BVG-Mitarbeiter
Kontrolleure in Bussen und U-Bahnen müssen laut einem Medienbericht offenbar keine FFP2-Masken tragen. Dies sorgt für Ärger bei den Fahrgästen.

Auf Twitter sorgte die Ausnahme für BVG-Mitarbeiter bei der FFP2-Maskenpflicht für Unmut.Imago Images/Andreas Friedrichs