Seine linke Hand hatte der Klimaaktivist auf dem Straßenasphalt festgeklebt: Student Nils R. (20) war von Leipzig nach Berlin gekommen, um für eine Straßenblockade zu sorgen. Sind solche Klebe-Aktionen, die für Stau und Ärger sorgen, strafbar? Erstmals stand mit R. nun ein Aktivist der Gruppe Letzte Generation vor Gericht. Gegen ihn war zunächst ein Strafbefehl ergangen – 450 Euro (30 Tagessätze zu je 15 Euro) sollte er wegen Nötigung und Widerstands zahlen. Er legte Einspruch ein.
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Der Student ist überzeugt: „Ich sehe nicht, dass der Vorwurf stimmt.“ Und: „Es geht um unsere Existenz.“ Noch vor wenigen Monaten habe er sich nicht vorstellen können, mal vor Gericht zu stehen. Nils R.: „Ich lebte zu dieser Zeit noch in angenehmer Ignoranz.“ Dann habe er sich mit dem Klimawandel beschäftigt, habe etwas tun wollen.
Am 29. Juni blockierte Student Nil R. (20) die A100 in Schöneberg
Der Student, er wirkt ruhig und besonnen, zum Richter gewandt: „Es tut mir leid, dass wir stören müssen, aber wir müssen stören.“ Weil die Bundesregierung „weiterhin nicht unserer Lage entsprechend handelt“.
Autos stoppen – radikale Maßnahmen. Nils R. zog mit weiteren Klimaaktivisten am 29. Juni zur Stadtautobahn A100. Gegen 8.00 Uhr am Morgen klebte er sich fest, setzte Sekundenkleber ein. Sechs weitere Demonstranten waren dabei. Schnell staute es sich an der Abfahrt Seestraße (Wedding). Um 9.19 Uhr wurde R. von der Straße entfernt – Polizisten setzten dabei Öl ein.

Der Verteidiger: „Das Verfahren gehört eingestellt.“ Nur für wenige Minuten sei die Straße blockiert, an eine Rettungsgasse sei gedacht gewesen. Und das Thema Klimaschutz sei dringlich.
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