Das kann ja dauern: Die Berliner Chaos-Wahlen sind schon drei Monate vorbei, aber die Entscheidung, ob sie ganz, teilweise oder gar nicht wiederholt werden müssen, wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Das erklärte Ludgera Selting, Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs.
Die Frist für die Einlegung von Einsprüchen zur Wahlprüfung war am 29. November 2021 abgelaufen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind mehr als 30 Einsprüche gegen die Wahlen vom 26. September 2021 zum Abgeordnetenhaus, zu den Bezirksverordnetenversammlungen und zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ eingegangen.
Etwas mehr als die Hälfte der Verfahren hätten Privatleute eingelegt. Die weiteren Einsprüche sind von der Landeswahlleiterin, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, verschiedenen Landesverbänden politischer Parteien und von Kandidaten einzelner Wahlkreise eingelegt worden, in denen sie knapp verloren haben.
Die Einsprüche beziehen sich teilweise auf die gesamte Wahl, teilweise nur auf die Erststimme der Wahl zum Abgeordnetenhaus in verschiedenen Wahlkreisen oder allein auf die Wahl zu einer der Bezirksverordnetenversammlungen.
Wahl wie in einer Bananenrepublik
Gerügt werden unter anderem die lange Wartezeit vor einigen Wahllokalen, das Fehlen von Stimmzetteln, das Vorliegen falscher Stimmzettel und die Stimmabgabe nach 18 Uhr.

Der Verfassungsgerichtshof bereite nun „die umfangreiche und verpflichtend vorgesehene Beteiligung verschiedener Personen und Institutionen“ für die Wahlprüfung vor. Und das ist eine gesetzlich festgelegte, ziemlich lange Liste: Zunächst ist es die Person, die Einspruch erhebt, dann die betroffenen Wahlbewerber, Abgeordnete, Bezirksverordnete, Vertrauensmänner oder Fraktionen, der Präsident des Abgeordnetenhauses, Dennis Buchner (SPD), beziehungsweise der zuständige Vorsteher der jeweiligen Bezirksverordnetenversammlung.
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