Mieter sollten so geschützt, Miethaien die Zähne gezogen werden: Über das Vorkaufsrecht sind in Berlin seit 2015 durch Genossenschaften und landeseigene Unternehmen 2674 Wohnungen für insgesamt fast 530 Millionen Euro gekauft worden. Das ergibt sich aus einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion an den Senat. Das heißt: Pro Wohnung wurden im Schnitt 198.205 Euro gezahlt.
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In Zukunft werden es allerdings aller Voraussicht nach weniger Wohnungen ein: Denn das Bundesverwaltungsgericht hat die in Berlin übliche Vorkaufsrechtspraxis von Grundstücken aus Gründen des Milieuschutzes Anfang November weitgehend eingeschränkt.
Besonders Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln nutzen das Vorkaufsrecht
Bisher haben einige Bezirke wie Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln das Vorkaufsrecht genutzt. Und zwar in Fällen, in denen ein Mietshaus zum Verkauf stand und der Kaufinteressent sich nicht durch eine sogenannte Abwendungsvereinbarung verpflichten wollte, keine Wohnungen zu verkaufen und das Mietshaus nicht zum Beispiel durch den Anbau von Balkonen oder Fahrstühlen aufzuwerten und damit die Mieten zu erhöhen.
Das Bundesverwaltungsgericht entschied, ein Vorkaufsrecht dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte (Az.: BVerwG 4 C 1.20).
FDP kritisiert viel Aufwand für nichts
Das Land Berlin hat nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, das auf die Anfrage der FDP-Fraktion geantwortet hat, im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht in zwölf Fällen insgesamt 44,2 Millionen Euro an Darlehen bewilligt und in 66 Fällen 181,9 Millionen Euro Eigenkapitalzuschüsse an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften zugesagt.

