Berlin hat mit seinen Kleingärten einen Schatz. Die Gärten fungieren als kühlende Inseln in der sich erhitzenden Stadt. Sie sind Rückzugsort für Mensch und Tier. Keine vergleichbare Metropole verfügt über so viele privat nutzbare Kleingärten in der Innenstadt wie Berlin. In ihnen trifft im Kleinen aufeinander, was die Gesellschaft im Großen bewegt. Wenn es über den Gartenzaun hinweg weiter Verständigung gibt, dann geht das auch anderswo.
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Dass die 71 000 Kleingärten in Berlin schützenswert sind, darüber sind sich Politiker aller Parteien einig. Senatorin Manja Schreiner (CDU) sagte erst vor Kurzem, es sei „beruhigend“, dass zur Sicherung der Gärten ein großer Konsens herrsche. Der Kleingartenentwicklungsplan (KEP) schützt die Parzellen auf Senats-Land zunächst bis 2030. Doch wie es weiter geht, ist bisher offen. Und: der KEP ist kein Gesetz nur eine Absichtserklärung. Die Zeit drängt: die Berliner Kleingärten befinden sich seit Langem genau in der Spannungszone zwischen den Maximen Klimaschutz auf der einen Seite, und Bauen wo es nur geht, auf der anderen.
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Kleingartenflächen rechtsverbindlich sichern
In dieser Ausgangslage sind besonders Kleingartenflächen gefährdet, die privaten Eigentümern gehören. Wie die Laubenkolonie „Alte Baumschule“ in Pankow. Hier hat ein Investor das Schlupfloch, das aus kriminellen Machenschaften entstand, genutzt und bereits eine Kündigung ausgesprochen. Andere private Eigentümer sind diesem Beispiel bisher zum Glück noch nicht gefolgt.
