Brandenburger Gerichtsposse

Angst vor dem Abriss: Familie darf drei weitere Monate in ihrem Haus bleiben

Erst muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Familie Walter hatte bei einer Versteigerung vom Amt regulär ein Grundstück in Rangsdorf gekauft. Doch das Amt schlampte und übersah den eigentlichen Erben.

Author - Stefan Henseke
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Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming)
Das Einfamilienhaus von Familie Walter in Rangsdorf (Landkreis Teltow-Fläming)Soeren Stache/dpa

Die Familie Walter aus Rangsdorf bekommt eine Gnadenfrist. Nur noch knapp zwei Wochen hatte sie Zeit, ihr eigenes Haus wieder abzureißen – weil das Grundstück einem anderen gehört. Jetzt hat das Potsdamer Landgericht die Frist um drei Monate verlängert.

Der Prozess machte deutschlandweit Schlagzeilen: Eine Familie kauft in Rangsdorf bei Berlin bei einer Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Luckenwalde ein 1000 Quadratmeter großes Grundstück, nimmt einen Kredit auf und baut dort ein Haus. Das Bauland wurde versteigert, weil der Erbe des Grundstücks Schulden bei der Stadt Freiburg hatte und angeblich nicht erreichbar war. Nachdem die Familie hohe Kredite aufgenommen und dort ihr Haus gebaut hat, meldet sich jedoch der Erbe.

Das Landgericht Potsdam hat die Räumungsfrist bis Ende September verlängert

Das Landgericht Potsdam urteilte bereits im Jahr 2014, dass das Amtsgericht versäumt habe, nach dem Erben in ausreichendem Maße zu suchen. Daher sei die Zwangsversteigerung nicht rechtens und der Erbe weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Vor einem Jahr entschied dann das Oberlandesgericht Brandenburg, dass das Haus wieder abgerissen werden muss. Die Familie muss dem Erben, einem Amerikaner, zudem rund 6000 Euro Nutzungsentschädigung für das Bewohnen des Grundstücks zahlen.

Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte vor einem Jahr im Rechtsausschuss des Landtags angekündigt, dass das Land die Familie wegen des Fehlers des Amtsgerichts entschädigen werde. 

Doch die junge Familie kämpft weiter. Sie will kein Geld, sondern ihr Haus behalten – und zog vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der wird demnächst entscheiden, aber nicht mehr im Juni. Deshalb hat das Landgericht Potsdam jetzt die Räumungsfrist bis Ende September verlängert, wie die BZ berichtet. Der BGH muss also nun entscheiden, ob der Traum der Familie Walter noch eine Zukunft hat. ■