Brandenburg verlängert die Corona-Schutzmaßnahmen um weitere drei Wochen bis zum 11. Januar. Die bisherige Verordnung und damit unter anderem die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr gelten damit unverändert weiter, wie die Staatskanzlei nach dem Kabinettsbeschluss am Dienstag in Potsdam mitteilte. Auch in geschlossenen Räumen von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften müssten alle Besucher eine FFP2-Maske tragen.
Lesen Sie auch: In welchen Müll kommen Taschentücher? Und drei weitere Mülltrennungsirrtümer >>
Die Landesregierung wies zugleich darauf hin, dass gemäß Bundesinfektionsschutzgesetz auch bundesweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr sowie Masken- und Testnachweispflichten für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten. Auch Patienten müssten in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen eine FFP2-Maske tragen, hieß es weiter. Dies diene auch dem Schutz des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastruktur.
Lesen Sie auch: Schlimmer Ärzte-Pfusch! Mann geht zum Doc – plötzlich muss sein kompletter Penis amputiert werden >>
