Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel ist noch einmal mit einem blauen Auge dvon gekommen. Der ehemalige Innensenator hat einen Missbilligungsantrag im Berliner Abgeordnetenhaus überstanden.
In geheimer Abstimmung stimmten im Parlament 124 Abgeordnete gegen einen entsprechenden Antrag der AfD, 12 stimmten dafür, es gab keine Enthaltungen. Auch die oppositionelle CDU brachte einen Antrag in das Parlament ein, in dem Geisels Entlassung gefordert wird. Darüber sollte am Nachmittag abgestimmt werden.

Die AfD schreibt Geisel eine Mitverantwortung an den Wahlpannen vor einem Jahr zu. Geisel als Innensenator war Chef der für Wahlen zuständigen Innenverwaltung.
Seine Nachfolgerin Berlins Innensenatorin Iris Spranger hat für zukünftige Wahlen diverse Änderungen bei der Vorbereitung und Durchführung angekündigt. Die SPD-Politikerin nannte am Donnerstag im Abgeordnetenhaus eine bessere Logistik bei der Verteilung von Stimmzetteln, die Ausstattung jedes Wahllokals mit drei bis vier statt zwei Wahlkabinen, einheitliche Verfahren zur Anwerbung und Schulung von Wahlhelfern und klarere Vorgaben zur Übermittlung von Wahlergebnissen.
Bessere Kommunikation bei der Wahl und neues Landeswahlamt
Geplant sei zudem eine „kontinuierliche Kommunikationsstruktur“ zwischen dem neuen Landeswahlleiter Stephan Bröchler, den Bezirkswahlleitungen und der Innenverwaltung, um Wahlverfahren zu standardisieren und zu professionalisieren. Auf Landesebene werde ein Landeswahlamt geschaffen, so Spranger weiter. In den Bezirken sollen die dortigen Wahlämter demnach dauerhaft mit einem festen Mitarbeiterstamm arbeiten.

Wie Spranger hinzufügte, will sie kurz- und mittelfristig auch mehrere Rechtsänderungen angehen, darunter am Wahlgesetz und der Landeswahlordnung. Dabei gehe es unter anderem darum, die Aufgabenverteilung zwischen allen Beteiligten klarer zu beschreiben. Ziel aller Maßnahmen sei sicherzustellen, „dass Berlin für künftige Wahlen zukunftssicher aufgestellt ist“, so Spranger. Die Durchführung von Wahlen sei eine gesamtstädtische Aufgabe.
Urteil zu möglicher Wahlwiederholung am 16. November
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